
Vor 3 Wochen hat es meinen Nachbarn kalt erwischt. Die Internetseuche Abmahnung hat ihm das Weihnachtsfest verhagelt. Er hatte in seinem Ebay-Shop unter anderem in der Widerrufsbelehrung für den Kunden eine Frist von 14 Tagen angegeben. Da aber ein Richter meinte, dass der Verbraucher doch recht blöde ist, wurde die Frist für Plattformen wie Ebay mal eben auf einen Monat erhöht.
Mein Nachbar verkauft unter anderem Porzellan wie Engelfiguren, Limoges Eier und sonstigen Deko Schnick-Schnack. Der Abmahner ist ein Internet-Shop Betreiber der Musikinstrumente, und hauptsächlich wohl Gitarren vertreibt. Und da Weihnachten vor der Tür stand und Jemand wohl noch Geld für Geschenke brauchte dachte man sich, Mahnen wir doch einfach jemanden ab. Am Besten einen Kleinen, der sich nicht wehren kann. Der Streitwert wurde mal kurz auf 27000 Euro festgesetzt und die Anwaltskosten lagen bei knapp 1000 Euro.
Der Anwalt meines Nachbarn (Spezialgebiet Internet) kostet mal eben etwas über 1000 Euro. Dieser hat den gegnerischen Anwalt angeschrieben und neben anderem um eine Stellungnahme gebeten, da der Auftraggeber wohl Gitarren verkauft und nichts mit Porzellan zu tun hat und das irgendwie nach Massenabmahnung riecht. Die Antwort folgte drei Tage später. Sein Mandant würde sehr wohl Porzellan verkaufen. Schwupps. Kurz mal in den Shop geschaut und siehe da. Tatsächlich! Eine Tasse mit Werbeaufdruck wird da angeboten. Na, da muss selbst ich zugeben, dass sich mein Nachbar da sehr Geschäftsschädigend verhalten hat. Asche über sein Haupt.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland. Das Land mit den angeblich dümmsten Verbrauchern und den abgezocktesten Händlern die diese armen und ach so dummen Verbraucher nur über den Tisch ziehen wollen. Dem Land mit der schwammigsten Rechtsprechung was den Internet-Handel betrifft und den größten Abzockern dieser Erde – den Anwälten. Ich rede von den Anwälten welche diese Unsicherheiten zur eigenen Bereicherung ausnutzen und mit den angeblich ach so Geschädigten gemeinsame Sache machen. Aber es gibt ein Urteil, das Abgemahnten das Recht gibt die Abmahnung im Internet zu veröffentlichen. Der Abmahner und sein Anwalt dürfen genannt werden. Ebenso die Gründe der Abmahnung. Die Konsequenz daraus wäre eine Abmahn-Datenbank. Ich weiß nicht, ob ich als Internethändler glücklich wäre, wenn mein Name zusammen mit einer Abmahnung genannt würde, deren Grund der nahezu lächerlichste ist, den man je gelesen hat. Ein Image ist schnell ruiniert und solche Typen haben es verdient. Wenn die Politik nicht reagiert, dann müssen sich die Betroffenen eben organisieren. Weiter Informationen zu Abmahnungen gibt es hier!
Das Update zu dieser Geschichte.











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